Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
Sehr geehrte Kunden und Partner,
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im September 2022 entschieden, dass in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht. Damit folgt das BAG einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Sollten Sie als Unternehmen Fragen haben oder Unterstützung benötigen, sprechen Sie uns gerne an. Wir haben wie immer die passenden Lösungen für Sie.