DSGVO – Datenschutz

Die neue Herausforderung für Unternehmen heisst EU-DSGVO. Bereits am 24. Mai 2016 ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten.

Ab dem 25. Mai 2018 endet die zweijährige Übergangsfrist und ab diesem Stichtag wird die DSGVO wirksam und direkt anwendbar.

Die neuen Vorschriften des Gesetzgebers stellen die Unternehmen vor zahlreiche Herausforderungen. Erschwerend kommt hinzu, dass das Gesetz in vielen Details schwammig formuliert ist, die Verunsicherung entsprechend groß ist und die Anforderungen speziell für kleine Unternehmen und Handwerker teilweise realitätsfremd sind.

Umso wichtiger ist es für Unternehmen einen Partner an der Hand zu haben, der innerhalb dieses Themenkomplex beraten kann und trotzdem das Interesse des Unternehmens nicht aus den Augen verliert.

Große Teile dieser Herausforderungen können oder müssen in der IT der Unternehmen realisiert werden. Da wir mit unserer langjährigen Erfahrung im IT Bereich zuhause sind, lag es nahe unsere IT Kompetenz zu nutzen und unser Portfolio um die Beratung rund um das Thema Datenschutz zu ergänzen. Unsere Bestands- und Neukunden profitieren dabei von den Synergien unserer Kompetenzen in den beiden Bereichen IT und Datenschutz.

Als von der IHK zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter sind wir der ideale Partner für Ihr Unternehmen.

U.a. unterstützen wir sie dabei gerne mit folgenden Leistungen:

  • Wir stellen für Ihr Unternehmen den externen Datenschutzbeauftragten.
  • Beratung Ihres internen Datenschutzbeauftragten und Lösungen rund um das Thema DSGVO.
  • Sichere Email Verschlüsselung mit z.B. E-Mail-Zertifikaten über öffentlich anerkannte Zertifikatsgeber wie D-Trust.
  • Beratung Datenschutzerklärung für Ihre Internetseite.
  • Rechtssichere E-Mail-Archivierung mittels GoBD konformer Software-Lösung.
  • Dokumenten- und Datenträgervernichtung.
  • Zugangskontrolle durch zentrale Passwortrichtlinie mit wahlweise gesteigerter Komplexität.
  • Multi-Faktor-Authentifizierung und biometrische Zutrittskontrolle (durch z.B. Fingerabdruck-Leser).
  • Sperrung oder Regelung von bekannten Schwachstellen,
    z.B. das Deaktivieren von USB-Ports für mobile Datenträger und Deaktivierung von CD Laufwerken.
  • Webcontent-Filtering mit Benutzer-basiertem Monitoring und frei konfigurierbaren Regeln für beliebige Kategorien, wie z.B. Social-Media.
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